AGB Unterricht

Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

Jänner 2018

 

Jedes harmonische Miteinander verlangt nach Regeln, so auch der Betrieb einer mobilen Reitschule. Damit sich Mensch und Tier gleichermaßen wohlfühlen, bitte ich Sie, sich an die folgenden Regeln zu halten, damit wir alle Freude am Reitsport haben können.

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Mag. Daniela Kabele (nachstehend „Lehrwart" genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht, die Durchführung von Reitkursen und Seminaren, sowie über den Beritt von Pferden (nachstehend „Lehreinheit" genannt).

 

§ 2 Durchführung des Reitunterrichts

Der Reitunterricht findet ausschließlich auf dem Pferd des Kunden, sowie auf der von ihm benannten Reitanlage statt. Die Reiteiheit beginnt mit der Anwesenheit des Lehrwartes.

Der Lehrwart hat beim Reitunterricht die Weisungsbefugnis. Das Reiten wird bei Zuwiderhandeln untersagt.

Der Lehrwart entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen sowie gesundheitlichen Aspekte über die Einstufung des Kunden sowie über die Inhalte der Lehreinheit.

Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sein Pferd zu Beginn der Reitstunde geputzt und in artgerechter Weise gezäumt und gesattelt, oder nach Absprache für Longe oder Arbeit an der Hand ausgerüstet ist.

 

§ 3 Ausrüstung

Jeder Reiter, der an den Reitstunden teilnimmt, hat einen Reithelm zu tragen. Der Reiter muß entsprechende Reitkleidung tragen, Richtlinie laut ÖTO. Der Helm muss den Bestimmungen der ÖTO entsprechen und so auf dem Kopf sitzen, dass dieser nicht rutschen kann. Das Tragen der Sicherheitsweste wird empfohlen, beim Springen ist sie Pflicht.

Eine Reitlehrerversicherung ist vorhanden. Eine Haftung wird nur im Rahmen dieser Versicherung übernommen. Auf Wunsch werden die Bedingungen ausgefolgt bzw. informiert. Jegliche weitere Haftung wird ausgeschlossen. Werden Dritte in irgendeiner Weise geschädigt, tritt die eigene Haftpflichtversicherung in Kraft. Eltern haften für Ihre Kinder.

 

§ 4 Entgelt

Das Entgelt ist vor jeder Lehreinheit in bar zur Zahlung fällig. Bei Berittverträgen ist das Entgelt für den kompletten Monat im Voraus zu bezahlen.

-Der Preis bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

-Eine Lehreinheit dauert 35 Minuten

-Die Lehreinheit kann aus Reitunterricht und/oder Theorie bestehen

-Die Lehreinheit wird an dem zwischen der Lehrwart und dem Kunden vorab vereinbarten Termin erteilt.

Der Lehrwart ist bestrebt, alle Terminwünsche im Interesse sämtlicher Kunden zu koordinieren. Dies setzt auch voraus, dass der Kunde den Lehrwart unverzüglich telefonisch oder sms informiert, wenn er an der Einhaltung des Termins verhindert ist. Erfolgt diese Information nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, behält sich die Lehrwart vor, das volle Entgelt zu berechnen, es sei denn, es wird vom Kunden für gleichwertigen Ersatz gesorgt. Dies gilt auch dann, wenn der Termin wegen Unbenutzbarkeit der Reitanlage abgesagt wird.

Sagt die Lehrwart eine Lehreinheit ab, besteht ein Anspruch auf Erstattung des im Voraus entrichteten Entgelts, sofern zwischen den Parteien kein Alternativtermin vereinbart wird.

 

10er Block

Es besteht die Möglichkeit einen 10er Block zu erwerben. Bei Bezahlen von allen 10 Reiteinheiten ist die 11 Einheit gratis. Dieser Block beginnt mit dem Tag der Bezahlung und gilt für 5 Monate. Der Zehnerblock ist nicht übertragbar und kann auch nicht rückerstattet werden. Ein anfallendes Kilomtergeld ist unabhängig von einem Zehnerblock. 

 

Gutschein

Es besteht die Möglichkeit einen Gutschein bei Mag. Daniela Kabele für eine Lehreinheit zu erwerben. Die Lehreinheit kann im Herren-oder Damensattel geritten werden. Die Gültigkeit des Gutscheines besteht auf ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum, danach verfällt er und kann auch nicht rückerstattet werden. Keine Barablösung möglich. Der Gutschein ist personalisiert und kann nicht übertragen werden.

 

§ 5 Haftung

Die Teilnahme am Reitunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Lehrwart weist darauf hin, dass sie für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht oder dem Beritt eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Lehrwart beruht. Schäden die durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgangs entstehen, bezahlt der Verursacher.

Reiten ist Sport und benötigt eine passende Ausrüstung und eine gewisse Kondition. Pferde sind Fluchttiere, welche oft unerwartet auf etwas (z.B. ein wegfliegender Vogel oder eine unbedachte Bewegung eines Zuschauers, plötzlicher Lärm, usw.) reagieren. Auch ich als Lehrwart kann manchmal nicht verhindern, dass das Pferd einen Satz macht oder plötzlich schneller läuft als es eigentlich soll. Sollte ein Reiter jedoch vom Pferd fallen heißt das nicht gleich dass es zu einer Verletzung kommen muss, aber es kann zu einer Verletzung kommen. Personen die den Reitsport ausüben Reiten auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder!
Alle Eltern, die Ihren Kindern die Möglichkeit geben diesen Sport zu erlernen, müssen sich hierüber im Klaren sein. Die Rechtsbelehrung gehört zu meinen Aufgaben und damit gehen wir mit Freunde zum schönsten Sport der Welt über.

 

§ 6 Reitkurse:

Aus sicherheitstechnischen Gründen ist das Tragen einer Reitkappe Pflicht. Die Lehrgangsteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Anmeldung ist gültig mit der gleichzeitigen Zahlung des Kursbeitrages auf das angegebene Konto und dem ausgefüllten Anmeldeformular.

Bei Rücktritt später als 4 Wochen vor Kursbeginn wird die Gebühr nur zurückerstattet, wenn der Kursplatz an einen anderen Teilnehmer vergeben werden kann. (laut Warteliste). Bei Rücktritt verrechnen wir 10% des Kursbeitrages als Bearbeitungsgebühr. Diese wird auch bei Teilnahme eines Ersatzteilnehmers nicht zurückerstattet.

 

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Schadenfalle jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Ausbilder, dem Organisator, der Ausrüstung oder Stallbetreiber ausgeschlossen sind. Veranstalter und Kursleiter schließen jede Haftung für Schäden aus, sofern sie nicht auf vorsätzlicher oder grober Vertragsverletzung beruhen.

Der Teilnehmer muss den Pferdepass mit gültigem Impfschutz mitführen und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Für das Pferd muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.

Der Veranstalter kann den Kursort verlegen, wenn ein driftiger Grund vorliegt.

 

§7 Allgemeine Bestimmungen:

Fotos und Videoaufzeichnungen von anwesenden Peronen (im Rahmen des Kurses) dürfen nur nach Zustimmung des Teilnehmers und des Veranstalters veröffentlicht werden!

 

§ 8 Gerichtsstand ist Wien